| 24.08.2026 – Der Deutsche Bundestag veröffentlichte die Kleine Anfrage 21/7705 „Massentaugliche Umsetzung des Energy Sharing“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Anfrage ist kein Gesetz und ändert § 42c EnWG nicht, bringt aber die praktische Weiterentwicklung des Energy Sharing offiziell erneut auf die parlamentarische Agenda. Mit 22 Fragen wird die Bundesregierung unter anderem zu folgenden Punkten befragt: Zeitplan für gesetzliche Nachbesserungen; wirtschaftliche Entlastungen bei Preisbestandteilen und mögliche Öffnung des § 14a EnWG für gemeinschaftliche Speicher und Ladeinfrastruktur; Zulassung von Mehranlagen- und Pooling-Modellen sowie kommunalen bzw. unternehmensinternen Lösungen; prioritäre Smart-Meter-Ausstattung bzw. „Smart Meter Light“; Verfügbarkeit von Abwicklungsanbietern für kleine PV-Anlagen; virtuelle Bilanzierungsgebiete und die freie Wahl des Reststromlieferanten. Außerdem soll die Bundesregierung die BNetzA-Mitteilung Nr. 73 und das dort favorisierte Lieferanten-/Dienstleistungsmodell bewerten. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/077/2107705.pdf |