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05.08.2026 – Bundesnetzagentur: neuer Arbeitsstand der MiSpeL-Festlegung. Die BNetzA hat den Arbeitsstand zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten veröffentlicht. Vorgesehen sind eine formelbasierte Abgrenzungsoption und eine vereinfachte Pauschaloption für förderfähige Strommengen aus Mischspeichern und bidirektionalen Ladepunkten. Die Festlegung soll nach aktueller Planung am 01.10.2026 wirksam werden; bis 30.09.2027 sollen die Optionen in einer Übergangsphase nur mit Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber nutzbar sein. Die Pauschaloption steht zusätzlich unter EU-beihilferechtlichem Vorbehalt. Es handelt sich noch um einen Arbeitsstand, nicht um die endgültige Festlegung.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Aufsicht/MiSpeL/artikel.html

11.08.2026 – BWE legt verfassungsrechtliches Gutachten vor. Der Bundesverband WindEnergie bewertet die im Netzanschlusspaket vorgesehene Einschränkung des bisher prioritären und unbeschränkten Netzanschlusses für EEG-Anlagen ab 01.01.2027 ohne ausreichende Übergangsregelung als verfassungsrechtlich problematisch. Das Gutachten sieht mögliche Verstöße gegen Eigentumsgarantie, Berufsfreiheit und Vertrauensschutz und schlägt eine Begrenzung auf kapazitätslimitierte Netzgebiete sowie Bestandsschutz für bis 31.12.2027 immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen vor.
Quelle: https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/netzanschlusspaket-rechtsgutachten-bestaetigt-verfassungswidrigkeit/
Gutachten: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/04-politische-arbeit/05-netze/20260807_Rechtsgutachten_Redeker_Sellner_Dahs_-_Verfassungsmaessigkeit_Netzanschlusspaket_und_EEG-Novelle.pdf

15.08.2026 – DGRV kündigt Widerstand gegen zentrale PV-Neuregelungen an. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften bewertet den Kabinettsentwurf insbesondere wegen des Förderstopps für PV-Dachanlagen unter 25 kWp, der Ausweitung der Direktvermarktungspflicht und des Wegfalls des Volleinspeise-Bonus als erheblichen Einschnitt und will sich im weiteren Gesetzgebungsprozess für Änderungen einsetzen.
Quelle: https://www.dgrv.de/news/neuregelungen-im-regierungsentwurf-des-eeg-2027/

18./21.08.2026 – Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern adressiert konkrete Änderungsforderungen an Bundestagsabgeordnete. Gefordert werden unter anderem mindestens 2.500 MW Biomasse-Ausschreibungsvolumen jährlich bis 2032, ein Flexibilitätszuschlag von 150 Euro/kW, die Abschaffung bzw. Anhebung des Maisdeckels, ein höherer Agri-PV-Bonus, der Erhalt der Förderung für kleine Dachanlagen und die Streichung des Windpachtdeckels.
Quelle: https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/stellungnahmengutachtensuche/SG2608210009/451770
Dokument: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/90/7a/833861/Stellungnahme-Gutachten-SG2608210009.pdf

22.08.2026 – Solar- und Autoindustrie fordert Nachbesserung bei der 50-%-Kappung. 1Komma5°, Enpal, Octopus Energy und Volkswagens Stromtochter Elli kritisieren, dass die geplante dauerhafte Begrenzung nach § 9 EEG 2027 am Netzverknüpfungspunkt auch Batteriespeicher und bidirektional ladende Elektrofahrzeuge erfassen kann, und verlangen Änderungen im Bundestag.
Quelle: https://www.cleanthinking.de/wirkleistungsbegrenzung-eeg-2027/ Die formalen Eckdaten bleiben: Eine Bundestags-Erstlesung oder eine endgültige Gesetzesfassung ist bis 30.08.2026 nicht veröffentlicht; der Bundesrats-Fristablauf ist weiterhin der 25.09.2026.