
EEG 2027 voraussichtlich erst im November im Bundestag:
Quellen:
– PV Magazine, 15.10.2026: https://www.pv-magazine.de/2026/10/15/bundestag-wird-eeg-2027-und-netzpaket-wohl-erst-im-november-verabschieden/
– Amtliche Tagesordnung Bundestag, Status 15.10.2026: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/tagesordnungen
– Bundesrat, Plenarsitzung am 20.11.2026 (Tagesordnung noch nicht veröffentlicht):
EEG: Neue Entwicklung 3. Okober
Neue wesentliche Entwicklungen seit dem zuletzt erfassten Stand:
1. 30.09./01.10.2026 – Bundesregierung weist Länderforderungen zur EEG-Novelle weitgehend zurück.
In ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 21/8298) lehnt die Bundesregierung nahezu alle Vorschläge des Bundesrates ab. Sie hält insbesondere an der stufenweisen Umstellung kleiner PV-Anlagen auf Direktvermarktung, der befristeten Übergangszahlung, der dauerhaften 50-%-Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung für kleine Dachanlagen sowie am Wind-Pachtdeckel fest. Auch zusätzliche bzw. höhere Ausschreibungsvolumina der Länder werden abgelehnt. Bei Regeln zur Direktbelieferung und flexiblen Netzanschlüssen verweist die Regierung auf eine spätere Prüfung im Licht des EuGH-Urteils vom 17.09.2026 bzw. des geplanten EU-Grids-Pakets. Die Gegenäußerung ist eine offizielle Position, aber noch keine Änderung des Gesetzentwurfs.
Bundestag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1222058
Dokument 21/8298: https://dserver.bundestag.de/btd/21/082/2108298.pdf
2. 02.10.2026 – Bundestagsausschuss veröffentlicht schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen EEG-Anhörung am 05.10. Die neu gelisteten Eingaben von DIHK, Hauptstadtbüro Bioenergie, BSW-Solar, BEE und DGB verlangen konkrete Änderungen am Regierungsentwurf. Unter anderem fordern BSW-Solar und BEE den Erhalt der Einspeisevergütung für kleine Dach-PV und keine vorzeitige Direktvermarktungspflicht; das Hauptstadtbüro Bioenergie fordert 2.500 MW jährliche Biomasse-Ausschreibungen bis 2032 sowie höhere Flexibilitätsförderung; DIHK plädiert für stärker marktbasierte Förderung und kürzere Förderdauern, während der DGB soziale und europäische Wertschöpfungskriterien für Ausschreibungen vorschlägt. Das sind Sachverständigen-/Verbandsforderungen, keine bereits beschlossenen Änderungen.
Anhörungsseite und Unterlagen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft/wp21_a09_Anhoerungen/1217432-1217432
BSW-Solar: https://www.bundestag.de/resource/blob/1221988/Stellungnahme_Bundesverband_Solarwirtschaft_eV.pdf
Hauptstadtbüro Bioenergie: https://www.bundestag.de/resource/blob/1221986/Stellungnahme_Hauptstadtbuero_Bioenergie.pdf
Neue wesentliche Entwicklungen zum EEG 2027:
2. 22.09.2026 – Der Bundestag hat den AfD-Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung des EEG (BT-Drs. 21/8108, EEGAG) veröffentlicht. Er soll gemeinsam mit der EEG-2027-Novelle der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7867) am 24.09.2026 in erster Lesung beraten und anschließend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Der Regierungsentwurf selbst wurde dadurch nicht geändert; eine Beschlussfassung steht aus. Quellen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energie-stromsektor-1211294 ; https://www.bundestag.de/resource/blob/473450/Tagesordnung-komplett-kommende-Woche.pdf ; https://dserver.bundestag.de/btd/21/081/2108108.pdf
3. 23.09.2026 – Für heute, 10:30 Uhr, ist im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie die Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur EEG-Novelle und zu den begleitenden Anträgen angesetzt. Vor Sitzungsbeginn liegt dazu noch keine abgeschlossene Entscheidung vor. Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1216256/to_46_23-09-2026.pdf
Energy Sharing aktuell
14.09.2026 – Bundesrat: Ausschussempfehlung zur Weiterentwicklung von Energy Sharing
In den Empfehlungen der Ausschüsse (Bundesrats-Drucksache 470/1/26) für die Sitzung am 25.09.2026 begrüßt der Bundesrat den praktischen Start von § 42c EnWG, stellt aber „erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten“ fest. Die Bundesregierung soll die Regeln so weiterentwickeln, dass Energy Sharing für Bürgerenergiegesellschaften, Kommunen, Stadtwerke, landwirtschaftliche Betriebe, KMU und weitere regionale Akteure einfacher nutzbar wird. Gefordert werden insbesondere: Anforderungen an Vertragsgestaltung, Marktkommunikation, Bilanzierung und Lieferantenpflichten auf das notwendige Maß begrenzen; standardisierte und digitale Verfahren ermöglichen; gemeinsam mit der Bundesnetzagentur eine differenzierte Berücksichtigung gemeinschaftlich genutzter erneuerbarer Strommengen bei den Netzentgelten prüfen.
Einordnung: Es handelt sich um eine Ausschussempfehlung, nicht um geltendes Recht und nicht um eine neue BNetzA-Festlegung. Eine unmittelbare Änderung des § 42c EnWG ist damit noch nicht beschlossen.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0470-1-26.pdf
EEG Regierungsentwurf: Diskussion im Ausschuss
Quellen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2026/0401-0500/0470-26.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0401-0500/470-1-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.zfk.de/politik/deutschland/bundesrat-schlaegt-zahlreiche-aenderung-am-eeg-vor
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1068/to-node.html
| Energy Sharing: Neue Entwicklung |
| 24.08.2026 – Der Deutsche Bundestag veröffentlichte die Kleine Anfrage 21/7705 „Massentaugliche Umsetzung des Energy Sharing“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Anfrage ist kein Gesetz und ändert § 42c EnWG nicht, bringt aber die praktische Weiterentwicklung des Energy Sharing offiziell erneut auf die parlamentarische Agenda. Mit 22 Fragen wird die Bundesregierung unter anderem zu folgenden Punkten befragt: Zeitplan für gesetzliche Nachbesserungen; wirtschaftliche Entlastungen bei Preisbestandteilen und mögliche Öffnung des § 14a EnWG für gemeinschaftliche Speicher und Ladeinfrastruktur; Zulassung von Mehranlagen- und Pooling-Modellen sowie kommunalen bzw. unternehmensinternen Lösungen; prioritäre Smart-Meter-Ausstattung bzw. „Smart Meter Light“; Verfügbarkeit von Abwicklungsanbietern für kleine PV-Anlagen; virtuelle Bilanzierungsgebiete und die freie Wahl des Reststromlieferanten. Außerdem soll die Bundesregierung die BNetzA-Mitteilung Nr. 73 und das dort favorisierte Lieferanten-/Dienstleistungsmodell bewerten. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/077/2107705.pdf |
Neuigkeiten
05.08.2026 – Bundesnetzagentur: neuer Arbeitsstand der MiSpeL-Festlegung. Die BNetzA hat den Arbeitsstand zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten veröffentlicht. Vorgesehen sind eine formelbasierte Abgrenzungsoption und eine vereinfachte Pauschaloption für förderfähige Strommengen aus Mischspeichern und bidirektionalen Ladepunkten. Die Festlegung soll nach aktueller Planung am 01.10.2026 wirksam werden; bis 30.09.2027 sollen die Optionen in einer Übergangsphase nur mit Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber nutzbar sein. Die Pauschaloption steht zusätzlich unter EU-beihilferechtlichem Vorbehalt. Es handelt sich noch um einen Arbeitsstand, nicht um die endgültige Festlegung. Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Aufsicht/MiSpeL/artikel.html 11.08.2026 – BWE legt verfassungsrechtliches Gutachten vor. Der Bundesverband WindEnergie bewertet die im Netzanschlusspaket vorgesehene Einschränkung des bisher prioritären und unbeschränkten Netzanschlusses für EEG-Anlagen ab 01.01.2027 ohne ausreichende Übergangsregelung als verfassungsrechtlich problematisch. Das Gutachten sieht mögliche Verstöße gegen Eigentumsgarantie, Berufsfreiheit und Vertrauensschutz und schlägt eine Begrenzung auf kapazitätslimitierte Netzgebiete sowie Bestandsschutz für bis 31.12.2027 immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen vor. Quelle: https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/netzanschlusspaket-rechtsgutachten-bestaetigt-verfassungswidrigkeit/ Gutachten: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/04-politische-arbeit/05-netze/20260807_Rechtsgutachten_Redeker_Sellner_Dahs_-_Verfassungsmaessigkeit_Netzanschlusspaket_und_EEG-Novelle.pdf 15.08.2026 – DGRV kündigt Widerstand gegen zentrale PV-Neuregelungen an. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften bewertet den Kabinettsentwurf insbesondere wegen des Förderstopps für PV-Dachanlagen unter 25 kWp, der Ausweitung der Direktvermarktungspflicht und des Wegfalls des Volleinspeise-Bonus als erheblichen Einschnitt und will sich im weiteren Gesetzgebungsprozess für Änderungen einsetzen. Quelle: https://www.dgrv.de/news/neuregelungen-im-regierungsentwurf-des-eeg-2027/ 18./21.08.2026 – Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern adressiert konkrete Änderungsforderungen an Bundestagsabgeordnete. Gefordert werden unter anderem mindestens 2.500 MW Biomasse-Ausschreibungsvolumen jährlich bis 2032, ein Flexibilitätszuschlag von 150 Euro/kW, die Abschaffung bzw. Anhebung des Maisdeckels, ein höherer Agri-PV-Bonus, der Erhalt der Förderung für kleine Dachanlagen und die Streichung des Windpachtdeckels. Quelle: https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/stellungnahmengutachtensuche/SG2608210009/451770 Dokument: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/90/7a/833861/Stellungnahme-Gutachten-SG2608210009.pdf 22.08.2026 – Solar- und Autoindustrie fordert Nachbesserung bei der 50-%-Kappung. 1Komma5°, Enpal, Octopus Energy und Volkswagens Stromtochter Elli kritisieren, dass die geplante dauerhafte Begrenzung nach § 9 EEG 2027 am Netzverknüpfungspunkt auch Batteriespeicher und bidirektional ladende Elektrofahrzeuge erfassen kann, und verlangen Änderungen im Bundestag. Quelle: https://www.cleanthinking.de/wirkleistungsbegrenzung-eeg-2027/ Die formalen Eckdaten bleiben: Eine Bundestags-Erstlesung oder eine endgültige Gesetzesfassung ist bis 30.08.2026 nicht veröffentlicht; der Bundesrats-Fristablauf ist weiterhin der 25.09.2026. |
Kabinettsbeschluss EEG Novelle 2027
Quelle:EEG-Clearingstelle
Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) und das Netzanschlusspaket beschlossen. Im nächsten Schritt gehen beide Regierungsentwürfe in das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat.
Die Regierungs- und Referentenentwürfe sowie weitere Informationen zum Stand der Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier:
- Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (sog. EEG 2027) – Rechtsetzungsverfahren
- Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (sog. Netzanschlusspaket) – Rechtsetzungsverfahren
EEG 2027 – Paradigmenwechsel inbegriffen

- Was erwartet uns beim EEG 2027?
- Das EEG 2027 hält am 80-Prozent-Ziel für Erneuerbaren-Strom bis 2030 fest, stellt den Ausbau aber stärker auf Markt und Netz aus.
- Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll weitgehend entfallen; Direktvermarktung und zweiseitige Differenzverträge werden ausgebaut.
- Kleine PV-Anlagen werden stärker auf Marktintegration ausgerichtet, teils mit Übergangsregelungen statt dauerhafter Förderung.
- Wind- und Solarzubau sollen regional stärker an Netzausbau und Strombedarf gekoppelt werden.
- Insgesamt ist das EEG 2027 ein klarer Systemwechsel hin zu mehr Kosteneffizienz, Steuerbarkeit und Versorgungssicherheit
- Unser Seminar zum Thema: EEG 2027 kompakt,, 12. Oktober
- Photovoltaik
- Neue kleine und mittlere PV-Anlagen sollen künftig ihre Einspeisung stärker begrenzen, bei Dachanlagen unter 100 kW auf 50 Prozent der Leistung.
- Für neue kleine PV-Anlagen gibt es eine Übergangsregelung mit befristeter Vergütung, danach mehr Marktintegration.
- Neue PV-Anlagen unter 25 kW sollen ab 2027 keine dauerhafte Förderung mehr erhalten.
- Für neu direktvermarkteten Strom ist ein Bonus von 1,5 Cent pro kWh vorgesehen.
- Wind und Biomasse
- Zusätzlich sollen 12 GW Wind an Land ausgeschrieben werden.
- Die Windplanung soll stärker an regionalem Bedarf und Netzsituation ausgerichtet werden.
- Für Biomasse bleiben Ausschreibungen und Förderlogik ebenfalls Teil der Reform, teils mit neuen Vorgaben.
- Einordnung
- Das Paket ist eine deutliche Verschiebung vom klassischen Förderregime hin zu einem stärker marktbasierten System.
- Für bestehende Anlagen sollen grundsätzlich die bisherigen Regeln weitergelten; die Änderungen betreffen vor allem neue Inbetriebnahmen ab 2027.

