EnWG-Änderungen im Bundestag beschlossen

Verabschiedung vor leeren Reihen – Wochenende wichtiger als Energiekrise?

Am 24. JUni hat der deutsche Bundestag Änderungen des EnWG verabschiedet. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung drei Problemkomplexe angehen: den beschleunigungsbedürftigen Ausbau erneuerbarer Energien; Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrags seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise.

Kernpunkte sind vor allem die Meldepflichten zur Aufnahme und Beendigung der Endkundenbelieferung sowie Entkoppelung der Preise von Grund- und Ersatzversorgung sowie Preisanpassungsmöglichkeiten in der Ersatzversorgung.

Den verabschiedeten Entwurf finden sie hier

Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas (Quelle: BDEW 23. Juni 2022)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. …Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“

Es gilt, dass die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.

Hier finden Sie die aktuelle Presseinformation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Ausrufung der Alarmstufe.

Weitere Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur .