Kabinettsbeschluss EEG Novelle 2027

Quelle:EEG-Clearingstelle

Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) und das Netzanschlusspaket beschlossen. Im nächsten Schritt gehen beide Regierungsentwürfe in das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat.

Die Regierungs- und Referentenentwürfe sowie weitere Informationen zum Stand der Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier:

EEG 2027 – Paradigmenwechsel inbegriffen

Bild: KI generiert
  • Was erwartet uns beim EEG 2027?
  • Das EEG 2027 hält am 80-Prozent-Ziel für Erneuerbaren-Strom bis 2030 fest, stellt den Ausbau aber stärker auf Markt und Netz aus.
  • Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll weitgehend entfallen; Direktvermarktung und zweiseitige Differenzverträge werden ausgebaut.
  • Kleine PV-Anlagen werden stärker auf Marktintegration ausgerichtet, teils mit Übergangsregelungen statt dauerhafter Förderung.
  • Wind- und Solarzubau sollen regional stärker an Netzausbau und Strombedarf gekoppelt werden.
  • Insgesamt ist das EEG 2027 ein klarer Systemwechsel hin zu mehr Kosteneffizienz, Steuerbarkeit und Versorgungssicherheit
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  • Photovoltaik
  • Neue kleine und mittlere PV-Anlagen sollen künftig ihre Einspeisung stärker begrenzen, bei Dachanlagen unter 100 kW auf 50 Prozent der Leistung.
  • Für neue kleine PV-Anlagen gibt es eine Übergangsregelung mit befristeter Vergütung, danach mehr Marktintegration.
  • Neue PV-Anlagen unter 25 kW sollen ab 2027 keine dauerhafte Förderung mehr erhalten.
  • Für neu direktvermarkteten Strom ist ein Bonus von 1,5 Cent pro kWh vorgesehen.
  • Wind und Biomasse
  • Zusätzlich sollen 12 GW Wind an Land ausgeschrieben werden.
  • Die Windplanung soll stärker an regionalem Bedarf und Netzsituation ausgerichtet werden.
  • Für Biomasse bleiben Ausschreibungen und Förderlogik ebenfalls Teil der Reform, teils mit neuen Vorgaben.
  • Einordnung
  • Das Paket ist eine deutliche Verschiebung vom klassischen Förderregime hin zu einem stärker marktbasierten System.
  • Für bestehende Anlagen sollen grundsätzlich die bisherigen Regeln weitergelten; die Änderungen betreffen vor allem neue Inbetriebnahmen ab 2027.

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