1. 14.09.2026 – Die Banken des BWE-Finanziererbeirats haben BMWE und Bundesnetzagentur vor wachsenden Finanzierungs- und Erlösrisiken aus EEG-Novelle, Netzanschlusspaket und AgNes-Prozess gewarnt. Sie fordern insbesondere belastbare Übergangs- und Vertrauensschutzregeln für bereits genehmigte, bezuschlagte und finanzierte Projekte, eine kalkulierbare Ausgestaltung des Redispatchvorbehalts, Nachbesserungen bei Referenzertragsmodell, Pachtbegrenzung und kommunaler Beteiligung sowie eine verbindliche Obergrenze für kapazitätsbasierte Einspeiseentgelte. Quelle: https://www.wind-energie.de/fileadmin/datensaetze/dokumente/publikationen/verbandsdokument/2026/20260914_BWE_Bankenbrief_August.pdf
2. 22.09.2026 – Der Bundestag hat den AfD-Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung des EEG (BT-Drs. 21/8108, EEGAG) veröffentlicht. Er soll gemeinsam mit der EEG-2027-Novelle der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7867) am 24.09.2026 in erster Lesung beraten und anschließend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Der Regierungsentwurf selbst wurde dadurch nicht geändert; eine Beschlussfassung steht aus. Quellen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energie-stromsektor-1211294 ; https://www.bundestag.de/resource/blob/473450/Tagesordnung-komplett-kommende-Woche.pdf ; https://dserver.bundestag.de/btd/21/081/2108108.pdf
3. 23.09.2026 – Für heute, 10:30 Uhr, ist im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie die Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur EEG-Novelle und zu den begleitenden Anträgen angesetzt. Vor Sitzungsbeginn liegt dazu noch keine abgeschlossene Entscheidung vor. Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1216256/to_46_23-09-2026.pdf
Energy Sharing aktuell
Energy Sharing: Neue Entwicklung
14.09.2026 – Bundesrat: Ausschussempfehlung zur Weiterentwicklung von Energy Sharing
In den Empfehlungen der Ausschüsse (Bundesrats-Drucksache 470/1/26) für die Sitzung am 25.09.2026 begrüßt der Bundesrat den praktischen Start von § 42c EnWG, stellt aber „erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten“ fest. Die Bundesregierung soll die Regeln so weiterentwickeln, dass Energy Sharing für Bürgerenergiegesellschaften, Kommunen, Stadtwerke, landwirtschaftliche Betriebe, KMU und weitere regionale Akteure einfacher nutzbar wird. Gefordert werden insbesondere: Anforderungen an Vertragsgestaltung, Marktkommunikation, Bilanzierung und Lieferantenpflichten auf das notwendige Maß begrenzen; standardisierte und digitale Verfahren ermöglichen; gemeinsam mit der Bundesnetzagentur eine differenzierte Berücksichtigung gemeinschaftlich genutzter erneuerbarer Strommengen bei den Netzentgelten prüfen.
Einordnung: Es handelt sich um eine Ausschussempfehlung, nicht um geltendes Recht und nicht um eine neue BNetzA-Festlegung. Eine unmittelbare Änderung des § 42c EnWG ist damit noch nicht beschlossen.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0470-1-26.pdf
14.09.2026 – Bundesrat: Ausschussempfehlung zur Weiterentwicklung von Energy Sharing
In den Empfehlungen der Ausschüsse (Bundesrats-Drucksache 470/1/26) für die Sitzung am 25.09.2026 begrüßt der Bundesrat den praktischen Start von § 42c EnWG, stellt aber „erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten“ fest. Die Bundesregierung soll die Regeln so weiterentwickeln, dass Energy Sharing für Bürgerenergiegesellschaften, Kommunen, Stadtwerke, landwirtschaftliche Betriebe, KMU und weitere regionale Akteure einfacher nutzbar wird. Gefordert werden insbesondere: Anforderungen an Vertragsgestaltung, Marktkommunikation, Bilanzierung und Lieferantenpflichten auf das notwendige Maß begrenzen; standardisierte und digitale Verfahren ermöglichen; gemeinsam mit der Bundesnetzagentur eine differenzierte Berücksichtigung gemeinschaftlich genutzter erneuerbarer Strommengen bei den Netzentgelten prüfen.
Einordnung: Es handelt sich um eine Ausschussempfehlung, nicht um geltendes Recht und nicht um eine neue BNetzA-Festlegung. Eine unmittelbare Änderung des § 42c EnWG ist damit noch nicht beschlossen.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0470-1-26.pdf
EEG Regierungsentwurf: Diskussion im Ausschuss
16.09.2026 – Die Ausschussempfehlung zum EEG-2027-Regierungsentwurf (BR-Drucksache 470/1/26) ist nun veröffentlicht. Die Bundesrats-Ausschüsse empfehlen wesentliche Änderungen: Sie halten die zugrunde gelegte Bruttostromverbrauchsprognose von 580 TWh für zu niedrig und verweisen auf bis zu 750 TWh; deshalb sollen ab 2027 jährlich durchschnittlich 5 GW Wind und 10 GW Photovoltaik zugebaut werden. Zudem werden neue Ausschreibungsformate für Agrar- und Floating-PV gefordert. Kritisiert werden die geplante Ausschreibungspflicht für PV-Dachanlagen ab 500 kWp und das damit verbundene Eigenverbrauchsverbot; außerdem sollen RED-II-Vorgaben für umlagen- und abgabenfreien Eigenverbrauch ab 30 kWp umgesetzt werden. Die Ausschüsse bewerten eine pauschale Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen unter 7 kWp wegen eines negativen Kosten-Nutzen-Verhältnisses als nicht verhältnismäßig. Die Empfehlungen sind noch keine abschließende Bundesratsentscheidung; der Entwurf steht am 25.09.2026 auf der Tagesordnung (TOP 56).
Quellen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2026/0401-0500/0470-26.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0401-0500/470-1-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.zfk.de/politik/deutschland/bundesrat-schlaegt-zahlreiche-aenderung-am-eeg-vor
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1068/to-node.html
Quellen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2026/0401-0500/0470-26.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0401-0500/470-1-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.zfk.de/politik/deutschland/bundesrat-schlaegt-zahlreiche-aenderung-am-eeg-vor
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1068/to-node.html
| Energy Sharing: Neue Entwicklung |
| 24.08.2026 – Der Deutsche Bundestag veröffentlichte die Kleine Anfrage 21/7705 „Massentaugliche Umsetzung des Energy Sharing“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Anfrage ist kein Gesetz und ändert § 42c EnWG nicht, bringt aber die praktische Weiterentwicklung des Energy Sharing offiziell erneut auf die parlamentarische Agenda. Mit 22 Fragen wird die Bundesregierung unter anderem zu folgenden Punkten befragt: Zeitplan für gesetzliche Nachbesserungen; wirtschaftliche Entlastungen bei Preisbestandteilen und mögliche Öffnung des § 14a EnWG für gemeinschaftliche Speicher und Ladeinfrastruktur; Zulassung von Mehranlagen- und Pooling-Modellen sowie kommunalen bzw. unternehmensinternen Lösungen; prioritäre Smart-Meter-Ausstattung bzw. „Smart Meter Light“; Verfügbarkeit von Abwicklungsanbietern für kleine PV-Anlagen; virtuelle Bilanzierungsgebiete und die freie Wahl des Reststromlieferanten. Außerdem soll die Bundesregierung die BNetzA-Mitteilung Nr. 73 und das dort favorisierte Lieferanten-/Dienstleistungsmodell bewerten. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/077/2107705.pdf |
Neuigkeiten
05.08.2026 – Bundesnetzagentur: neuer Arbeitsstand der MiSpeL-Festlegung. Die BNetzA hat den Arbeitsstand zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten veröffentlicht. Vorgesehen sind eine formelbasierte Abgrenzungsoption und eine vereinfachte Pauschaloption für förderfähige Strommengen aus Mischspeichern und bidirektionalen Ladepunkten. Die Festlegung soll nach aktueller Planung am 01.10.2026 wirksam werden; bis 30.09.2027 sollen die Optionen in einer Übergangsphase nur mit Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber nutzbar sein. Die Pauschaloption steht zusätzlich unter EU-beihilferechtlichem Vorbehalt. Es handelt sich noch um einen Arbeitsstand, nicht um die endgültige Festlegung. Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Aufsicht/MiSpeL/artikel.html 11.08.2026 – BWE legt verfassungsrechtliches Gutachten vor. Der Bundesverband WindEnergie bewertet die im Netzanschlusspaket vorgesehene Einschränkung des bisher prioritären und unbeschränkten Netzanschlusses für EEG-Anlagen ab 01.01.2027 ohne ausreichende Übergangsregelung als verfassungsrechtlich problematisch. Das Gutachten sieht mögliche Verstöße gegen Eigentumsgarantie, Berufsfreiheit und Vertrauensschutz und schlägt eine Begrenzung auf kapazitätslimitierte Netzgebiete sowie Bestandsschutz für bis 31.12.2027 immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen vor. Quelle: https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/netzanschlusspaket-rechtsgutachten-bestaetigt-verfassungswidrigkeit/ Gutachten: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/04-politische-arbeit/05-netze/20260807_Rechtsgutachten_Redeker_Sellner_Dahs_-_Verfassungsmaessigkeit_Netzanschlusspaket_und_EEG-Novelle.pdf 15.08.2026 – DGRV kündigt Widerstand gegen zentrale PV-Neuregelungen an. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften bewertet den Kabinettsentwurf insbesondere wegen des Förderstopps für PV-Dachanlagen unter 25 kWp, der Ausweitung der Direktvermarktungspflicht und des Wegfalls des Volleinspeise-Bonus als erheblichen Einschnitt und will sich im weiteren Gesetzgebungsprozess für Änderungen einsetzen. Quelle: https://www.dgrv.de/news/neuregelungen-im-regierungsentwurf-des-eeg-2027/ 18./21.08.2026 – Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern adressiert konkrete Änderungsforderungen an Bundestagsabgeordnete. Gefordert werden unter anderem mindestens 2.500 MW Biomasse-Ausschreibungsvolumen jährlich bis 2032, ein Flexibilitätszuschlag von 150 Euro/kW, die Abschaffung bzw. Anhebung des Maisdeckels, ein höherer Agri-PV-Bonus, der Erhalt der Förderung für kleine Dachanlagen und die Streichung des Windpachtdeckels. Quelle: https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/stellungnahmengutachtensuche/SG2608210009/451770 Dokument: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/90/7a/833861/Stellungnahme-Gutachten-SG2608210009.pdf 22.08.2026 – Solar- und Autoindustrie fordert Nachbesserung bei der 50-%-Kappung. 1Komma5°, Enpal, Octopus Energy und Volkswagens Stromtochter Elli kritisieren, dass die geplante dauerhafte Begrenzung nach § 9 EEG 2027 am Netzverknüpfungspunkt auch Batteriespeicher und bidirektional ladende Elektrofahrzeuge erfassen kann, und verlangen Änderungen im Bundestag. Quelle: https://www.cleanthinking.de/wirkleistungsbegrenzung-eeg-2027/ Die formalen Eckdaten bleiben: Eine Bundestags-Erstlesung oder eine endgültige Gesetzesfassung ist bis 30.08.2026 nicht veröffentlicht; der Bundesrats-Fristablauf ist weiterhin der 25.09.2026. |

