Energy Sharing: Neue Entwicklung
14.09.2026 – Bundesrat: Ausschussempfehlung zur Weiterentwicklung von Energy Sharing
In den Empfehlungen der Ausschüsse (Bundesrats-Drucksache 470/1/26) für die Sitzung am 25.09.2026 begrüßt der Bundesrat den praktischen Start von § 42c EnWG, stellt aber „erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten“ fest. Die Bundesregierung soll die Regeln so weiterentwickeln, dass Energy Sharing für Bürgerenergiegesellschaften, Kommunen, Stadtwerke, landwirtschaftliche Betriebe, KMU und weitere regionale Akteure einfacher nutzbar wird. Gefordert werden insbesondere: Anforderungen an Vertragsgestaltung, Marktkommunikation, Bilanzierung und Lieferantenpflichten auf das notwendige Maß begrenzen; standardisierte und digitale Verfahren ermöglichen; gemeinsam mit der Bundesnetzagentur eine differenzierte Berücksichtigung gemeinschaftlich genutzter erneuerbarer Strommengen bei den Netzentgelten prüfen.
Einordnung: Es handelt sich um eine Ausschussempfehlung, nicht um geltendes Recht und nicht um eine neue BNetzA-Festlegung. Eine unmittelbare Änderung des § 42c EnWG ist damit noch nicht beschlossen.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0470-1-26.pdf

