Das EEG 2027 hält am 80-Prozent-Ziel für Erneuerbaren-Strom bis 2030 fest, stellt den Ausbau aber stärker auf Markt und Netz aus.
Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll weitgehend entfallen; Direktvermarktung und zweiseitige Differenzverträge werden ausgebaut.
Kleine PV-Anlagen werden stärker auf Marktintegration ausgerichtet, teils mit Übergangsregelungen statt dauerhafter Förderung.
Wind- und Solarzubau sollen regional stärker an Netzausbau und Strombedarf gekoppelt werden.
Insgesamt ist das EEG 2027 ein klarer Systemwechsel hin zu mehr Kosteneffizienz, Steuerbarkeit und Versorgungssicherheit
Unser Seminar zum Thema: EEG 2027 kompakt,, 12. Oktober
Photovoltaik
Neue kleine und mittlere PV-Anlagen sollen künftig ihre Einspeisung stärker begrenzen, bei Dachanlagen unter 100 kW auf 50 Prozent der Leistung.
Für neue kleine PV-Anlagen gibt es eine Übergangsregelung mit befristeter Vergütung, danach mehr Marktintegration.
Neue PV-Anlagen unter 25 kW sollen ab 2027 keine dauerhafte Förderung mehr erhalten.
Für neu direktvermarkteten Strom ist ein Bonus von 1,5 Cent pro kWh vorgesehen.
Wind und Biomasse
Zusätzlich sollen 12 GW Wind an Land ausgeschrieben werden.
Die Windplanung soll stärker an regionalem Bedarf und Netzsituation ausgerichtet werden.
Für Biomasse bleiben Ausschreibungen und Förderlogik ebenfalls Teil der Reform, teils mit neuen Vorgaben.
Einordnung
Das Paket ist eine deutliche Verschiebung vom klassischen Förderregime hin zu einem stärker marktbasierten System.
Für bestehende Anlagen sollen grundsätzlich die bisherigen Regeln weitergelten; die Änderungen betreffen vor allem neue Inbetriebnahmen ab 2027.
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