Referentenentwurf Änderung Energiewirtschaftsrecht (11.07.2025)

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zielt auf eine umfassende Änderung des Energiewirtschaftsrechts und mehrerer weiterer energierechtlicher Regelwerke ab. Ziel ist die Stärkung des Verbraucherschutzes, die Umsetzung aktuellen EU-Rechts und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Energiewende, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, Netzstabilität und fairen Wettbewerb.

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Wichtigste Inhalte im Überblick:

1. Verbraucherschutz und Markttransparenz

  • Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1711 (Strombinnenmarktrichtlinie) zur Unterstützung der Aktiven Rolle von Verbrauchern am Elektrizitätsmarkt.
  • Einführung verbindlicher Vorgaben zu:
    • Verträgen mit Festpreistarifen (Reduzierung von Strompreisschwankungsrisiken)
    • Pflicht zu Absicherungsstrategien für Energieversorger
    • “Energy Sharing”: kollektive Nutzung von selbst erzeugtem Strom, z. B. innerhalb einer Nachbarschaft oder Genossenschaft.
  • Weitere Pflichten zu Informationsoffenlegung und Transparenz durch Übertragungsnetzbetreiber.

2. Umsetzung neuer EU-Gesetzgebungen

Der Entwurf setzt mehrere aktuelle EU-Richtlinien in nationales Recht um:

  • Richtlinie (EU) 2024/1711 – Elektrizitätsmarktdesign
  • Richtlinie (EU) 2024/1788 – Binnenmarkt für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff
  • Verordnung (EU) 2024/1106 – Schutz vor Marktmanipulation im Energiegroßhandel

3. Digitalisierung der Energiewende

  • Umsetzung von Empfehlungen aus dem „Digitalisierungsbericht“ gemäß § 48 Messstellenbetriebsgesetz.
  • Ziel: Erhöhung von Systemnutzen, Cybersicherheit, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit.
  • Wichtig: rechtlicher Rahmen für den bevorstehenden Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) ab 2025.

4. Finanzierung erneuerbarer Energien

  • Änderungen am Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) mit Fokus auf:
    • Verständlichere Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
    • Verbesserte Abgrenzung zum EEG-Jahresausgleichsanspruch
    • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch ein effizienteres Finanzierungssystem.

5. Haushaltsauswirkungen

  • Bundesnetzagentur:
    • Jährlicher Mehrbedarf an Personalmitteln: ca. 0,7 Mio. €
    • Einmaliger Sachmittelbedarf: ca. 0,75 Mio. €
    • Gleichzeitig jährliche Einsparung bei Sachausgaben: ca. 1,9 Mio. €
  • Gesetz führt zu einer jährlichen finanziellen Entlastung der Bundesnetzagentur: ca. 1,2 Mio. €.
  • Keine direkten Erfüllungsaufwände für Bürger:innen.
  • Wirtschaft: jährliche Entlastung von ca. 10,9 Mio. €, einmaliger Aufwand von ca. 53 Mio. €.

6. Struktur der Gesetzesänderung

  • Der Entwurf umfasst 30 Artikel, die zahlreiche Gesetze anpassen, darunter:
    • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
    • EEG, EnFG, Messstellenbetriebsgesetz
    • Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen
    • Börsengesetz, Körperschaftsteuergesetz, GWB etc.

Dieser Referentenentwurf soll nicht nur nationales Recht an EU-Vorgaben anpassen, sondern auch zentrale nationale Herausforderungen der Energiewende adressieren – insbesondere eine verbraucherfreundliche, digitalisierte, wirtschaftlich tragfähige und wettbewerbsorientierte Energiewirtschaft.

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