EEG 2023 – was kommt da auf uns zu?

Größte Novelle seit dem Jahr 2000 soll 2023 in Kraft treten

Nach der Kick-Off-Veranstaltung des BMWK am 18. Januar ist klar, dass es mit Beginn des Jahres 2023 zu einer großen Novelle des EEG kommen wird. Die eigentlichen Regelungen sollen, bis auf einige wenige Punkte, die geparkt werden müssen, bis zur Sommerpause 2022 verabschiedet sein. Jedoch schon an Ostern soll eine erste Version als Kabinettsvorlage da sein.Das zweite Halbjahr 2022 dient der beihilferechtlichen Diskussion mit der EU. Alle dann noch offenen Punkte werden in einer weiteren Novelle zeitnah in 2023 angegangen bzw. verabschiedet. Nach Aussagen des BMWK wird es sich “um die größte EEG-Novelle seit dem Jahr 2000 handeln.


Ausbauszenarien ambitioniert – Solarbeschleunigungspaket soll´s richten

Neu wird ausgegangen von einem Stromverbrauch in 2030 in Höhe von 680 bis 740 TWh. Davon sollen 80 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Ein wichtiger Punkt bei den Ausbauszenarien wird der Rückbau ausgeförderter Anlagen sein. Hierzu gibt es derzeit noch unterschiedliche Auffassungen zwischen Ministerium und Verbänden.
Im Zusammenhang mit der Aufbruchstimmung beim künftigen Ausbau wird ein Solar-Beschleunigungspaket auf den Weg gebracht. Es soll aus 50% Dachanlagen sowie 50% Freiflächenanlagen bestehen. Eine attraktive Rendite in der Größenordnung von 4 Prozent für Dachanlagen soll den Anreiz zum Bau erhöhen, bei den Freiflächenanlagen soll es die Erhöhung der Ausschreibungsgrenze auf 1 MW richten. Wichtige Bausteine sind unter anderem die Nutzung benachteiligter Flächen (theoretisches Potenzial ca. 700 GW) wie trockene Moore im Norden oder die Co-Nutzung beispielsweise bei der Agri-PV oder auf Parkplätzen und Wasserflächen. BDEW verweist in diesem Zusammenhang auf evtl. Netzanschlussprobleme.
Außerdem ist vorgesehen, den genossenschaftlichen Gedanken zu stäken z.B. in Form von Bürgerenergiegesellschaft. Ferner werden PPA gestärkt. Auch Steuervorteile auf PV-Module stehen im Raum. Erwähnt wurde am Rande die Notwendigkeit einer neuen bzw. novellierten H2-Strategie.


EEG-Umlage entfällt, Industrie wird dennoch entlastet

Zur EEG-Umlage wurde gesagt, dass Sie sehr schnell entfallen soll, die “Besondere Ausgleichsregelung” aber erhalten bleibt, wenngleich in einem eigenen Gesetz. Damit würden weitere Belastungen der Industrie erspart bleiben, wie z.B. die Offshore- oder KWK-Umlage.


Fachgespräche sollen Fahrt aufnehmen

Um schnell mit der Novelle voranzukommen, wird in getrennten Fachgesprächen zu den wichtigsten Themen die Weichenstellung erfolgen. Von verschiedenen Seiten wurde darauf gedrängt, dass dabei zwingend das Thema Netzintegration, bzw. Netzanschluss als eigene Veranstaltung aufgenommen werden muss, da die zu erwartenden Anschluss-Leistungen besonders die kleinen und mittleren Versorgungs-Unternehmen (Netzbetreiber) an ihre Grenzen führt.
Einhellig wurde von BNE und edna der Bürokratieabbau gefordert, insbesondere bei kleinen Leistungen.