Am 18. Januar hat das Kick-Off-Meeting des BMWK zum neuen EEG 2023 statt gefunden. Es herrschte große Aufbruchstimmung und der (neue) Wille des Ministeriums, den Prozess möglichst transparent zu machen. Fakt ist, dass es wirklich eine (sehr) große Novelle sein wird, deren Inhalt schon bis zu Sommerpause feststehen soll, damit nach anschließender beihilferechtlicher Prüfung das Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 sicher ist. Allein das ist ein Fortschritt, denn beispielsweise beim EEG 2021 hat sich die beihilferechtliche Genehmigung in einigen Punkten bis Jahresende hingezogen, was die Planungssicherheit stark beeinträchtigt hat. Neue Ziele u.a. sind 200 GW Fotovoltaik, sowie 100 GW Windenergie an Land….und das bis 2030.