EEG 2023 – aus Sicht von ifed./edna/evu+

Stellungnahme des EDNA Bundesverbands Energiemarkt und Kommunikation e.V. zum Referentenentwurf des EEG 2023 (Osterpaket)

(Hinweis: edna wird durch das ifed.Institut gehostet)

An das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Initiative evu+ im edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V. bedanken wir uns für die Möglichkeit, unsere Hinweise in das laufende Verfahren zum o.g. Gesetz einbringen zu können. Vorab möchten wir hervorheben, dass dem Referentenentwurf eine überaus konstruktive und dynamische Konsultationsphase vorausging.

Grundsätzlich freuen wir uns darüber, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich an Fahrt aufnimmt, auch wenn die Stromverbrauchsprognosen für 2030 weiterhin sehr konservativ erscheinen. Dessen ungeachtet wird bei dem angestrebten rasanten Zubau die Netzintegration auf allen Netzebenen immer mehr zu einer Herausforderung, insbesondere für die Verteilungsnetzbetreiber. Wir würden es deshalb außerordentlich begrüßen, wenn in begleitenden Fachgruppengesprächen neben dem eigentlichen EEG auch diese Frage und vor allem Lösungsansätze diskutiert werden könnten. Ergebnisse müssten sich nicht zwingend nur im EEG niederschlagen, sondern z.B. auch in einer neu belebten Diskussion zum §14a des EnWG, die im vergangenen Jahr bedauerlicherweise abgebrochen wurde. Ferner sollte die Komplexität aller Regelungen und der verbundene bürokratische Aufwand drastisch sinken. Dass dieses Ziel nicht bereits zur Sommerpause erreicht werden kann, ist klar. Dennoch sollte diese längst überfällige Diskussion nicht länger hinausgezögert werden.

In unseren nachfolgenden Anmerkungen konzentrieren wir uns auf die (kleine) Wasserkraft sowie auf PV-Dachanlagen:


Zur Wasserkraft (§40 a) und b))

Im Vergleich zum EEG 2017 finden sich hier materielle und genehmigungsrelevante Benachteiligungen, insbesondere der kleinen Wasserkraft die u.E. auf einseitige gewässer-ökologische Betrachtungen zurück gehen.

Wie es in der Begründung heißt, soll mit den Änderungen von § 40 Absatz 1 und 5 EEG 2023 der degressive anzulegende Wert für Wasserkraftanlagen aus dem EEG 2021 fortgeschrieben werden und die Änderungen in § 40 Absatz 2 und 4a EEG 2023 zielen auf eine stärkere Berücksichtigung der gewässerökologischen Anforderungen bei der Förderung der Wasserkraft ab. Es soll vermieden werden, dass Anlagen, die die gewässerrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten.

Wir regen dringend an, dass in einem Fachgespräch zur (kleinen) Wasserkraft nicht nur die gewässer-ökologische Sicht, sondern auch die Argumente der Wasserkraft für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Energieeffizienz gegeneinander abgewogen werden. Hierzu bieten wir als Input gerne unsere Expertise an.

edna/evu+-Position

Die einschränkenden Regelungen der Wasserkraft im EEG 2023 widersprechen dem Sinn und Zweck dieses Gesetzes, das der Förderung aller Erneuerbaren Energien dienen soll.- sie sollten deshalb gestrichen werden. Klima, Natur und Energie lassen sich im Rahmen der Wasserkraftnutzung vereinbaren.

Entsprechende Vorgaben werden bereits im Wasserhaushaltsgesetz und weiteren einschlägigen gesetzlichen Normen streng geregelt. – Wasserkraftanlagen haben positive Effekte auf den regionalen Hochwasserschutz. Sie übernehmen die Unterhaltsleistungen zur Sicherung und Stabilisierung von Gewässersohlen, Uferstreifen und Querbauwerken.

Insbesondere ist nicht zu vermitteln, warum derart zwischen ökologischen Anforderungen an die Windenergie und den Wasserkraftanlagen unterschieden wird. Schon in der einführenden Zusammenfassung des Referentenentwurfs zur Windenergie wird postuliert:  Die wesentlichen Hemmnisse bei der Windenergie an Land bestehen in anderen Bereichen (z.B. Natur- und Artenschutzrecht) und werden durch gesonderte Gesetzgebungsverfahren abgebaut.


Begründung:

Wegen ihrer Nähe zu den Stromverbrauchern vermeidet die Wasserkraft bundesweit Netzausbaukosten von 750 Millionen Euro und weitere Netzdienstleistungen im Wert von 250 Millionen Euro. In Summe würde ein Verzicht auf kleine Wasserkraftanlagen bis 500 kW Mehrkosten von etwa einer Milliarde Euro erzeugen. Ferner gilt:

-– Wasserkraftwerke sind das Rückgrat zahlreicher Handwerksbetriebe, wie Mühlen und Sägewerke und halten wertvolle landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten aufrecht.

– Wasserkraftwerke sind seit jeher vielfach Bürgerkraftwerke: Zahlreiche werden nicht nur von privaten Gewerbetreibenden, sondern auch von Stadtwerken und Gemeindewerken betrieben und liegen daher häufig in kommunaler bzw. öffentlicher Hand.

– Wasserkraftwerke reinigen die Gewässer: Wasserkraftwerke entfernen pro Jahr zwischen 80 t und 290 t Makroplastik allein aus dem bayerischen Donauraum.

– Allein in Bayern gibt es 100.000 Flusskilometer und 57.000 Querbauwerke in Flüssen. Allerdings wird nur an 4.248 Querbauwerken auch Energie aus Wasserkraft erzeugt und damit eine klimafreundliche Kompensation für den ohnehin vorhandenen Gewässereingriff geschaffen. Alle 2 Flusskilometer findet sich in Bayern ein Querbauwerk – aber nur fast alle 25 Kilometer ein Wasserkraftwerk.

– Ebenfalls in Bayern stehen 4.248 Wasserkraftanlagen als stabile netzverträgliche Einspeisepunkte zur Verfügung. Im Jahr 1926 waren es noch 11.900 Anlagen11. Damals waren die Gewässer und die Fischwelt noch weitgehend in Ordnung. Mit der zunehmenden Industrialisierung und dem Bau fossiler und nuklearer Großkraftwerke in 60ern und 70ern hat sich die Anzahl der Wasserkraftwerke in den hundert Jahren um zwei Drittel verringert. Die Folgerung, dass die Wasserkraftnutzung trotz der Verringerung der Anzahl ihrer Werke für die Verschlechterung der Gewässerverhältnisse verantwortlich sein muss, ist unstimmig und nicht nachvollziehbar.

Zu §48 (6) Nr. 2 und 2a Solare Strahlungsenergie

Hier wird neu eine Differenzierung der Vergütungshöhe zwischen Eigenversorgern und Volleinspeisern vorgenommen. Die pauschal deutlich geringere Vergütung für Überschussstrom im Eigenversorgungsmodell konterkariert unseres Erachtens das Ziel einer dezentralen, bürgernahen Energiewelt und behindert die von der EU gewollten Prosumer-Lösungen, z.B. bei der Elektromobilität oder dem Einsatz stationärer Batteriespeicher. 

edna/evu+-Position:

Um beihilferechtliche Probleme zu vermeiden wäre zu prüfen, ob eine (möglichst einfach gestaltete) Vergütungs-Differenzierung entsprechend der Eigenverbrauchsquote zielführend sein könnte. Je höher der Eigenverbrauch, desto geringer die Vergütung des Überschussstroms.

EEG 2023 – was kommt da auf uns zu?

Größte Novelle seit dem Jahr 2000 soll 2023 in Kraft treten

Nach der Kick-Off-Veranstaltung des BMWK am 18. Januar ist klar, dass es mit Beginn des Jahres 2023 zu einer großen Novelle des EEG kommen wird. Die eigentlichen Regelungen sollen, bis auf einige wenige Punkte, die geparkt werden müssen, bis zur Sommerpause 2022 verabschiedet sein. Jedoch schon an Ostern soll eine erste Version als Kabinettsvorlage da sein.Das zweite Halbjahr 2022 dient der beihilferechtlichen Diskussion mit der EU. Alle dann noch offenen Punkte werden in einer weiteren Novelle zeitnah in 2023 angegangen bzw. verabschiedet. Nach Aussagen des BMWK wird es sich “um die größte EEG-Novelle seit dem Jahr 2000 handeln.


Ausbauszenarien ambitioniert – Solarbeschleunigungspaket soll´s richten

Neu wird ausgegangen von einem Stromverbrauch in 2030 in Höhe von 680 bis 740 TWh. Davon sollen 80 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Ein wichtiger Punkt bei den Ausbauszenarien wird der Rückbau ausgeförderter Anlagen sein. Hierzu gibt es derzeit noch unterschiedliche Auffassungen zwischen Ministerium und Verbänden.
Im Zusammenhang mit der Aufbruchstimmung beim künftigen Ausbau wird ein Solar-Beschleunigungspaket auf den Weg gebracht. Es soll aus 50% Dachanlagen sowie 50% Freiflächenanlagen bestehen. Eine attraktive Rendite in der Größenordnung von 4 Prozent für Dachanlagen soll den Anreiz zum Bau erhöhen, bei den Freiflächenanlagen soll es die Erhöhung der Ausschreibungsgrenze auf 1 MW richten. Wichtige Bausteine sind unter anderem die Nutzung benachteiligter Flächen (theoretisches Potenzial ca. 700 GW) wie trockene Moore im Norden oder die Co-Nutzung beispielsweise bei der Agri-PV oder auf Parkplätzen und Wasserflächen. BDEW verweist in diesem Zusammenhang auf evtl. Netzanschlussprobleme.
Außerdem ist vorgesehen, den genossenschaftlichen Gedanken zu stäken z.B. in Form von Bürgerenergiegesellschaft. Ferner werden PPA gestärkt. Auch Steuervorteile auf PV-Module stehen im Raum. Erwähnt wurde am Rande die Notwendigkeit einer neuen bzw. novellierten H2-Strategie.


EEG-Umlage entfällt, Industrie wird dennoch entlastet

Zur EEG-Umlage wurde gesagt, dass Sie sehr schnell entfallen soll, die “Besondere Ausgleichsregelung” aber erhalten bleibt, wenngleich in einem eigenen Gesetz. Damit würden weitere Belastungen der Industrie erspart bleiben, wie z.B. die Offshore- oder KWK-Umlage.


Fachgespräche sollen Fahrt aufnehmen

Um schnell mit der Novelle voranzukommen, wird in getrennten Fachgesprächen zu den wichtigsten Themen die Weichenstellung erfolgen. Von verschiedenen Seiten wurde darauf gedrängt, dass dabei zwingend das Thema Netzintegration, bzw. Netzanschluss als eigene Veranstaltung aufgenommen werden muss, da die zu erwartenden Anschluss-Leistungen besonders die kleinen und mittleren Versorgungs-Unternehmen (Netzbetreiber) an ihre Grenzen führt.
Einhellig wurde von BNE und edna der Bürokratieabbau gefordert, insbesondere bei kleinen Leistungen.

EEG 2023 – Konsultation hat begonnen

Am 18. Januar hat das Kick-Off-Meeting des BMWK zum neuen EEG 2023 statt gefunden. Es herrschte große Aufbruchstimmung und der (neue) Wille des Ministeriums, den Prozess möglichst transparent zu machen. Fakt ist, dass es wirklich eine (sehr) große Novelle sein wird, deren Inhalt schon bis zu Sommerpause feststehen soll, damit nach anschließender beihilferechtlicher Prüfung das Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 sicher ist. Allein das ist ein Fortschritt, denn beispielsweise beim EEG 2021 hat sich die beihilferechtliche Genehmigung in einigen Punkten bis Jahresende hingezogen, was die Planungssicherheit stark beeinträchtigt hat. Neue Ziele u.a. sind 200 GW Fotovoltaik, sowie 100 GW Windenergie an Land….und das bis 2030.