Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Kabinettsentwurf 6.8.2025)

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG-Novelle 2025), der als Kabinettsvorlage zum 6. August 2025 vorgelegt wurde, bringt eine Vielzahl an Änderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Verbraucherschutz, Digitalisierung sowie Finanzierung und Regulierung in der Energiewirtschaft. Hier die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf, insbesondere zu den Auswirkungen auf Verwaltung, Wirtschaft und Verbraucher:

Überblick: Ziele und Motivation des Gesetzentwurfs

  • Anlass: Umsetzung aktueller EU-Richtlinien und -Verordnungen, v.a. Richtlinie (EU) 2024/1711 (novellierte Strombinnenmarktrichtlinie), Richtlinie (EU) 2024/1788 (Gasbinnenmarktrichtlinie) und Anpassungen an das deutsche Energierecht.
  • Ziel: Stärkung des Verbraucherschutzes, bessere Verbraucherinformation, Schutz vor Strompreisschwankungen, Ausbau der Digitalisierung der Energiewende, Erleichterung des Energy Sharing, Verbesserung des Finanzierungssystems für Erneuerbare Energien und Bürokratieabbau.
  • Wesentliche inhaltliche Änderungen

1. Verbraucherschutz und Markttransparenz

  • Einführung und Pflicht zum Angebot von Festpreisverträgen für Stromverbraucher bei großen Anbietern (ab 200,000 Kunden) über eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten; Absicherung gegen Preissprünge am Großhandelsmarkt.
  • Verbesserte Informationspflichten: Anbieter müssen künftig noch klarer und prägnanter über Vertragsinhalte, Preisgestaltung, Rechte und Risiken von dynamischen und Festpreis-Tarifen informieren.
  • Neue Regelungen zu Vergleichsinstrumenten und -portalen, damit Verbraucher sich unabhängiger und leichter orientieren können.

2. Sicherstellung der Energieversorgung

  • Neue Anforderungen an Energieanbieter, Absicherungsstrategien gegen Risiken auf den Großhandelsmärkten und Maßnahmen gegen Belieferungsausfälle vorzulegen und auf Verlangen der Bundesnetzagentur auch anzupassen.
  • Schärfere Vorschriften zur Versorgungsunterbrechung bei Zahlungsverzug, einschließlich Informations-, Beratungs- und Abwendungsangeboten (z.B. zinsfreie Ratenpläne), mit besonderen Schutzmechanismen für vulnerable Verbrauchergruppen.

3. Digitalisierung der Energiewende

  • Umsetzung von Empfehlungen des Digitalisierungsberichts nach §48 Messstellenbetriebsgesetz (“Smart Meter”-Rollout): Beschleunigter und gerechter ausgestalteter Rollout intelligenter Messsysteme, Verbesserung der Finanzierung und Kostenverteilung.
  • Verpflichtung für Netzbetreiber zur Einrichtung einer bundesweit einheitlichen Internetplattform zur Abwicklung des Netzzugangs (z.B. Zählpunktverwaltung, Vereinbarung von Energy Sharing usw.).
  • Verschärfte Regeln für IT-Sicherheit, Datenverarbeitung und Löschung personenbezogener Energiedaten in digitalisierten Prozessen.

4. Energy Sharing

  • Neue gesetzliche Grundlage für die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen (“Energy Sharing”), auch über die klassische Mieterstromversorgung hinaus. Details zu Zulässigkeit, Vertragsbeziehungen und Abgrenzung (zunächst im gleichen Bilanzierungsgebiet, später auch anliegende Netzgebiete möglich).

5. Finanzierung und Bürokratieabbau

  • Anpassung des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG): Klarere Abgrenzung zwischen Bedarfsermittlung und Jahresausgleichsanspruch für Übertragungsnetzbetreiber, stärkere Ausrichtung auf den Saldo der “EEG-Konten”, Entbürokratisierung u.a. bei den Berichtspflichten der Netzbetreiber.
  • Senkung/Abbau von Bürokratie- und Informationspflichten für Wirtschaft und Verwaltung (jährliche Entlastung ca. 10,67Mio.€, Einmalaufwand durch neue Pflichten: ca. 52,7Mio.€, v.a. durch IT-/Digitalisierungsprojekte).

Umsetzung und Inkrafttreten

  • Das Gesetz setzt zwingende EU-Vorgaben um, für die keine Alternativen bestehen, und ermöglicht die Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele.
  • Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung (voraussichtlich Herbst 2025, für einige digitale Verpflichtungen gestaffelt später).

basiert auf dem uns vorliegenden “Gesetzentwurf EnWG-Novelle 2025, Kabinettsvorlage 06.08.2025” (PDF).Gesetzentwurf_Enwg-novelle_2025_Kabinettsvorlage_20250806.pdf

Hier findet Ihr den Kabinettsentwurf: Kabinettsentwurf



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