Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Kabinettsentwurf 6.8.2025)
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG-Novelle 2025), der als Kabinettsvorlage zum 6. August 2025 vorgelegt wurde, bringt eine Vielzahl an Änderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Verbraucherschutz, Digitalisierung sowie Finanzierung und Regulierung in der Energiewirtschaft. Hier die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf, insbesondere zu den Auswirkungen auf Verwaltung, Wirtschaft und Verbraucher:
Überblick: Ziele und Motivation des Gesetzentwurfs
- Anlass: Umsetzung aktueller EU-Richtlinien und -Verordnungen, v.a. Richtlinie (EU) 2024/1711 (novellierte Strombinnenmarktrichtlinie), Richtlinie (EU) 2024/1788 (Gasbinnenmarktrichtlinie) und Anpassungen an das deutsche Energierecht.
- Ziel: Stärkung des Verbraucherschutzes, bessere Verbraucherinformation, Schutz vor Strompreisschwankungen, Ausbau der Digitalisierung der Energiewende, Erleichterung des Energy Sharing, Verbesserung des Finanzierungssystems für Erneuerbare Energien und Bürokratieabbau.
- Wesentliche inhaltliche Änderungen
1. Verbraucherschutz und Markttransparenz
- Einführung und Pflicht zum Angebot von Festpreisverträgen für Stromverbraucher bei großen Anbietern (ab 200,000 Kunden) über eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten; Absicherung gegen Preissprünge am Großhandelsmarkt.
- Verbesserte Informationspflichten: Anbieter müssen künftig noch klarer und prägnanter über Vertragsinhalte, Preisgestaltung, Rechte und Risiken von dynamischen und Festpreis-Tarifen informieren.
- Neue Regelungen zu Vergleichsinstrumenten und -portalen, damit Verbraucher sich unabhängiger und leichter orientieren können.
2. Sicherstellung der Energieversorgung
- Neue Anforderungen an Energieanbieter, Absicherungsstrategien gegen Risiken auf den Großhandelsmärkten und Maßnahmen gegen Belieferungsausfälle vorzulegen und auf Verlangen der Bundesnetzagentur auch anzupassen.
- Schärfere Vorschriften zur Versorgungsunterbrechung bei Zahlungsverzug, einschließlich Informations-, Beratungs- und Abwendungsangeboten (z.B. zinsfreie Ratenpläne), mit besonderen Schutzmechanismen für vulnerable Verbrauchergruppen.
3. Digitalisierung der Energiewende
- Umsetzung von Empfehlungen des Digitalisierungsberichts nach §48 Messstellenbetriebsgesetz (“Smart Meter”-Rollout): Beschleunigter und gerechter ausgestalteter Rollout intelligenter Messsysteme, Verbesserung der Finanzierung und Kostenverteilung.
- Verpflichtung für Netzbetreiber zur Einrichtung einer bundesweit einheitlichen Internetplattform zur Abwicklung des Netzzugangs (z.B. Zählpunktverwaltung, Vereinbarung von Energy Sharing usw.).
- Verschärfte Regeln für IT-Sicherheit, Datenverarbeitung und Löschung personenbezogener Energiedaten in digitalisierten Prozessen.
4. Energy Sharing
- Neue gesetzliche Grundlage für die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen (“Energy Sharing”), auch über die klassische Mieterstromversorgung hinaus. Details zu Zulässigkeit, Vertragsbeziehungen und Abgrenzung (zunächst im gleichen Bilanzierungsgebiet, später auch anliegende Netzgebiete möglich).
5. Finanzierung und Bürokratieabbau
- Anpassung des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG): Klarere Abgrenzung zwischen Bedarfsermittlung und Jahresausgleichsanspruch für Übertragungsnetzbetreiber, stärkere Ausrichtung auf den Saldo der “EEG-Konten”, Entbürokratisierung u.a. bei den Berichtspflichten der Netzbetreiber.
- Senkung/Abbau von Bürokratie- und Informationspflichten für Wirtschaft und Verwaltung (jährliche Entlastung ca. 10,67Mio.€, Einmalaufwand durch neue Pflichten: ca. 52,7Mio.€, v.a. durch IT-/Digitalisierungsprojekte).
Umsetzung und Inkrafttreten
- Das Gesetz setzt zwingende EU-Vorgaben um, für die keine Alternativen bestehen, und ermöglicht die Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele.
- Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung (voraussichtlich Herbst 2025, für einige digitale Verpflichtungen gestaffelt später).
basiert auf dem uns vorliegenden “Gesetzentwurf EnWG-Novelle 2025, Kabinettsvorlage 06.08.2025” (PDF).Gesetzentwurf_Enwg-novelle_2025_Kabinettsvorlage_20250806.pdf
Hier findet Ihr den Kabinettsentwurf: Kabinettsentwurf
Veranstaltungshinweise:
Die nächste Veranstaltung:
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- Rechtliche Vorgaben (EEG, EnWG, u.v.m.)
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Referentenentwurf Änderung Energiewirtschaftsrecht (11.07.2025)
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zielt auf eine umfassende Änderung des Energiewirtschaftsrechts und mehrerer weiterer energierechtlicher Regelwerke ab. Ziel ist die Stärkung des Verbraucherschutzes, die Umsetzung aktuellen EU-Rechts und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Energiewende, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, Netzstabilität und fairen Wettbewerb.
Näheres dazu erfahren Sie in unserem Seminar Grundwissen und Update Energiewirtschaft am 20. November 2025
Wichtigste Inhalte im Überblick:
1. Verbraucherschutz und Markttransparenz
- Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1711 (Strombinnenmarktrichtlinie) zur Unterstützung der Aktiven Rolle von Verbrauchern am Elektrizitätsmarkt.
- Einführung verbindlicher Vorgaben zu:
- Verträgen mit Festpreistarifen (Reduzierung von Strompreisschwankungsrisiken)
- Pflicht zu Absicherungsstrategien für Energieversorger
- “Energy Sharing”: kollektive Nutzung von selbst erzeugtem Strom, z. B. innerhalb einer Nachbarschaft oder Genossenschaft.
- Weitere Pflichten zu Informationsoffenlegung und Transparenz durch Übertragungsnetzbetreiber.
2. Umsetzung neuer EU-Gesetzgebungen
Der Entwurf setzt mehrere aktuelle EU-Richtlinien in nationales Recht um:
- Richtlinie (EU) 2024/1711 – Elektrizitätsmarktdesign
- Richtlinie (EU) 2024/1788 – Binnenmarkt für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff
- Verordnung (EU) 2024/1106 – Schutz vor Marktmanipulation im Energiegroßhandel
3. Digitalisierung der Energiewende
- Umsetzung von Empfehlungen aus dem „Digitalisierungsbericht“ gemäß § 48 Messstellenbetriebsgesetz.
- Ziel: Erhöhung von Systemnutzen, Cybersicherheit, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit.
- Wichtig: rechtlicher Rahmen für den bevorstehenden Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) ab 2025.
4. Finanzierung erneuerbarer Energien
- Änderungen am Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) mit Fokus auf:
- Verständlichere Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
- Verbesserte Abgrenzung zum EEG-Jahresausgleichsanspruch
- Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch ein effizienteres Finanzierungssystem.
5. Haushaltsauswirkungen
- Bundesnetzagentur:
- Jährlicher Mehrbedarf an Personalmitteln: ca. 0,7 Mio. €
- Einmaliger Sachmittelbedarf: ca. 0,75 Mio. €
- Gleichzeitig jährliche Einsparung bei Sachausgaben: ca. 1,9 Mio. €
- Gesetz führt zu einer jährlichen finanziellen Entlastung der Bundesnetzagentur: ca. 1,2 Mio. €.
- Keine direkten Erfüllungsaufwände für Bürger:innen.
- Wirtschaft: jährliche Entlastung von ca. 10,9 Mio. €, einmaliger Aufwand von ca. 53 Mio. €.
6. Struktur der Gesetzesänderung
- Der Entwurf umfasst 30 Artikel, die zahlreiche Gesetze anpassen, darunter:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- EEG, EnFG, Messstellenbetriebsgesetz
- Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen
- Börsengesetz, Körperschaftsteuergesetz, GWB etc.
Dieser Referentenentwurf soll nicht nur nationales Recht an EU-Vorgaben anpassen, sondern auch zentrale nationale Herausforderungen der Energiewende adressieren – insbesondere eine verbraucherfreundliche, digitalisierte, wirtschaftlich tragfähige und wettbewerbsorientierte Energiewirtschaft.
Rüdiger Winkler, Geschäftsführer ifed. Institut für Energiedienstleisungen, Lörrach
Die Geister, die ich rief – KI in der Energiewirtschaft
Kommentar in der ZfK, Ausgabe Februar 2024
Erst Cloud, dann Blockchain und jetzt KI! Neue digitale Technologien verändern die Welt der Energiewirtschaft in einer höheren Kadenz als es über Jahrzehnte der Fall war. Die frühere evolutionäre Entwicklung wurde inzwischen abgelöst von einer Transformation der Branche, die einer Revolution gleicht. Von der zentralen zur dezentralen Welt, vom „Versorgt-werden-Woller“ zum Prosumer, von den „Dreckschleudern“ zur klimaneutralen Stromerzeugung – all das kann nur funktionieren mit der vollständigen Vernetzung von der Erzeugung über die Speicherung, bis zum Verbrauch. Unbestritten sind dabei vor allem die möglichen Potenziale der Künstlichen Intelligenz. KI kann durch die Analyse von Echtzeitdaten den Energieverbrauch optimieren, und KI-Algorithmen überwachen und steuern den Energiefluss, um z.B. Überlastungen zu verhindern. Endlich weg vom jahrzehntelangen „Blindflug“ im Verteilungsnetz! Auch die Prognosegüte dürfte um Größenordnungen zunehmen, weil KI Wetterdaten, Verbrauchsverhalten und andere Faktoren auswertet und wenn erforderlich die Erzeugung anpasst, was am Ende zu einer stabileren Stromversorgung auch in Zeiten der dargebotsabhängigen Erzeugung führt. Selbst beim Thema IT-Sicherheit kann die KI nicht nur Fluch, sondern auch Segen sein, indem sie Sicherheitslücken erkennt und Angriffe in Echtzeit erkennt und abwehrt.
Doch bei aller Euphorie um KI gilt es doch, nüchtern die Risiken abzuwägen. KI braucht große Datenmengen, und ist allein deshalb schon anfällig für Hackerangriffe. Manipulierte Systeme und das Risiko schwerwiegender Sicherheitsverletzungen sind ein Horrorszenario für unsere kritische Infrastruktur. Ferner treffen KI-Systeme Entscheidungen einzig auf Basis von Mustern und Algorithmen, die die man ihnen gelernt hat. Damit besteht eine latente Gefahr von plötzlichen Fehlern und unerwartetem Verhalten. Was, wenn die KI plötzlich etwas anstellt, das wir gar nicht wollen? In diesem Fall muss es also nicht mal ein Cyberangriff sein, sondern der Feind sitzt quasi im Haus. Störungen im Netz oder gar Ausfälle mit unermesslichen Schäden sind dann die Folge. Aus diesem Grund können wir es uns nicht leisten die menschliche Kontrolle und Überwachung, quasi die „Handebene“ aufzugeben, damit wir mögliche Probleme rechtzeitig erkennen und beheben können.
Die Herausforderung für unseren Wirtschaftszweig lautet jetzt, die Gefahren und Risiken abzuwägen, damit KI verantwortungsvoll eingesetzt werden kann. Um von vorneherein Risiken zu minimieren ist es wichtig, klare Richtlinien, ethische Grundsätze und Sicherheitsprotokolle zu entwickeln. Intelligente Technologien brauchen einen intelligenten Rahmen! KI-Entwickler, Energieexperten und Regulierungsbehörden müssen künftig im ständigen Dialog agil zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die Zuverlässigkeit des Stromnetzes gewährleistet bleibt. Lasst uns diese Herausforderung annehmen, nicht morgen, sondern schon heute.
Elektromobilität – Fluch oder Segen?
Ergebnisse einer Metastudie im Auftrag des ifed-Instituts
von Markus Palic

Sind sie nun gut oder schlecht, diese Elektroautos? Schädigen sie die Umwelt womöglich mehr als sie ihr nützen? Oder sind sie vielleicht doch ein Segen? Diese Frage wird in Foren, in der einschlägigen Literatur und in der laufenden Berichterstattung sehr unterschiedlich diskutiert. Während die Verbrenner-Fans die Elektrovehikel zum Teufel wünschen, schwärmen die Elektro-Mobilisten von einem neuen Fahrgefühl und einem neuen Automobil-Zeitalter. Wie aber kann es zu ein und derselben Geschichte so große Meinungsunterschiede geben?
Der Beitrag stellt die Ergebnisse einer im Auftrag des Instituts für Energiedienstleistungen (ifed.), Lörrach, durchgeführten Metastudie dar.
Autor
Dipl.-Ing. Markus Palic, vormals Vorstand der Westdeutschen Licht- und Kraftwerke AG, Erkelenz und Geschäftsführer der NEW-Netz GmbH, Mönchengladbach
Die ausführliche Studie steht hier kostenlos zum Download bereit:
25.11.2022: Aktuelle Flash-Seminare: “Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse” sowie “Neustart Smart Metering”
die Gesetz-Entwürfe zur Strom- und Gaspreisbremse nehmen so langsam bestandsgefährdende Züge für Energieversorger an! Demnach dürfen Energieversorger ihre Grundpreise in Kundenverträgen weder absenken noch erhöhen, sie werden auf dem Niveau vom September 22 eingefroren. Auch höhere Arbeits-Preise sind keine Option, denn eine Erhöhung wäre nur möglich bei gestiegenen Beschaffungskosten oder „einem Anstieg von Preisbestandteilen oder Kosten, die nicht durch das Elektrizitätsunternehmen beeinflussbar“ seien. Auch die rückwirkende Streichung vermiedener Netzentgelte und die Übergewinnabschöpfung für Erzeugungsanlagen >1MW sind nicht zu Ende gedacht und an Komplexität nicht zu übertreffen. Was hier auf die Energieversorger zu kommt und was das für Sie bedeutet, haben wir in einem Online-Kurzseminar aufbereitet. Es findet just am Tage der endgültigen Beschlussfassung zu diesem Themenkomplex statt.
Auch der längst überfällige Neustart Smart Metering wird unser administratives und operatives Handeln verändern. Durch extreme Vereinfachung sind smarte Geschäftsmodelle bald wirklich realisierbar und auch das Lastmanagement in der Niederspannung (Stichwort steuerbare Verbrauchseinrichtungen) nimmt deshalb an Fahrt auf, wie man an einem ersten Konsultationsentwurf sehen kann.
Zur «Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse» sowie dem bahnbrechenden «Neustart Smart Metering»! haben wir kurzfristig zwei Halbtagsseminare entwickelt, in denen wir die Maßnahmen, Handlungspflichten und Chancen aufzeigen. Eine kurzfristige Anmeldung wird empfohlen.
Die Beschreibung und Agenda finden Sie nachfolgend – das Anmeldeformular ist dem Programm angehängt. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an winkler@ifed.de wenden.
Thema: | NEU und aktuell / Halbtages Online-Seminar: Neustart Smart Meter (hier klicken um das ausführliche Programm zu öffnen) Endlich geht’s voran! Nach der Rücknahme der Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war der weitere Weg des Smart Meterings in Deutschland lange unklar. Doch nun wird das MsBG entrümpelt und überzogene Sicherheitsanforderungen ad acta gelegt! Am 20.10. verkündete der zuständige Minister, Robert Habeck, den Neustart für dieses Schlüsselprojekt der Energiewende. Über ein neues Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), soll mit den Gateways der zweiten Generation dieser Neustart gelingen, damit danach die letzten Hausaufgaben erledigt werden können und die Digitalisierung der Energiewende doch noch Gestalt annehmen kann. Über diese Entwicklungen, über die Inhalte des neuen Gesetzes und über die weiteren Vorbereitungen u.a. der Bundesnetzagentur (BNetzA) berichtet dieses Seminar |
Datum: | Donnerstag, 8. Dezember 2022, 09:00 Uhr – ca. 12:30 Uhr Online-Seminar |
Referent: | Dipl.-Ing. Heinrich Lang, Geschäftsführer ifed. GmbH |
Teilnahmegebühr: | € 290,00 zzgl. MwSt. |
Thema: | NEU und aktuell / Halbtages Online-Seminar: Gas- und Strompreisbremse aktuell – was müssen EVU jetzt beachten (hier klicken um das ausführliche Programm zu öffnen) Thema „Strom- und Gaspreisbremse“ ist in aller Munde. Schon in den nächsten Wochen müssen Vorgaben umgesetzt sein, die eben erst beschlossen wurden oder noch in der Diskussion sind. Betroffen sind die EVU aller Stufen aber auch die Kunden, deren Verunsicherung groß ist. Auf der Lieferanten-Seite mehren sich die Fragen: Wo stehen wir? Was ist bereits beschlossen? Was ist zu tun, sind Netzbetreiber auch betroffen? Im Rahmen unseres Online-Seminars erläutern wir den aktuellen Stand und beantworten die drängendsten Fragen. Mitarbeitende erhalten dadurch Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen auf Basis der einschlägigen Gesetze, den zugehörigen Regelwerken und Umsetzungshilfen der Verbände. Nutzen Sie zudem die Chance auf einen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu diesem top-aktuellem Thema im Rahmen der anschließenden Online-Diskussion. |
Datum: | Donnerstag, 15. Dezember 2022, 13:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr Online-Seminar |
Referent: | Dipl.-Ing. Richard Plum, Senior Partner ifed. Institut |
Teilnahmegebühr: | € 290,00 zzgl. MwSt. |
Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
EnWG-Änderungen im Bundestag beschlossen
Verabschiedung vor leeren Reihen – Wochenende wichtiger als Energiekrise?
Am 24. JUni hat der deutsche Bundestag Änderungen des EnWG verabschiedet. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung drei Problemkomplexe angehen: den beschleunigungsbedürftigen Ausbau erneuerbarer Energien; Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrags seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise.
Kernpunkte sind vor allem die Meldepflichten zur Aufnahme und Beendigung der Endkundenbelieferung sowie Entkoppelung der Preise von Grund- und Ersatzversorgung sowie Preisanpassungsmöglichkeiten in der Ersatzversorgung.
Den verabschiedeten Entwurf finden sie hier

Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas (Quelle: BDEW 23. Juni 2022)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. …Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“
Es gilt, dass die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.
Hier finden Sie die aktuelle Presseinformation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Ausrufung der Alarmstufe.
Weitere Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur .
Schade, schon vorbei – aber als Inhouse-Online-Seminar weiterhin zu haben
Thema: | Das “Osterpaket” des BMWK rund ums EEG 2023 – was kommt da auf uns zu? -> Halbtages Online-Veranstaltung via “go-to-meeting” |
Datum & Zeit: | Montag, 2. Mai 2022, 09:00 Uhr – ca. 12:30 Uhr |
Referent: | Dipl.-Ing. Rüdiger Winkler, Geschäftsführer ifed. |
Teilnahmekosten: | € 230,00 zzgl. USt. pro Person |

Programm und Anmeldeformular – Das “Osterpaket” des BMWK rund ums EEG 2023
02.05.22 – Osterpaket – IBE Online halb[…]
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